Garantiebedingungen

der Firma
Nordic Energy Elektrotechnik GmbH
vertreten durch die Geschäftsführer Michael Möller und Martin Ruthenberg
Loog 7, D-23611 Bad Schwartau
Telefon: +49 (0) 451 305015 – 0
Telefax: +49 (0) 451 305015 – 99
E-Mail: info@nordic-energy.de
Webseite: www.nordic-energy.de
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Lübeck unter der HRB 18007 HL
USt-IdNr.: DE815770420

Präambel

Wir freuen uns, dass Sie uns Ihr Vertrauen schenken. Unser Anliegen ist es, Ihnen einen maßgeschneiderten Installationsverteiler von höchster Qualität zu bauen. Wir verwenden deshalb größte Aufmerksamkeit auf die Güte unserer eingebauten Produkte sowie auf die Sorgfalt der handwerklichen Umsetzung: Nordic Energy prüft alle verwendeten Teile und steht für handwerkliches Können. Um unsere hohen Ansprüche an Qualität zu untermauern, bieten wir unseren Kunden und Kundinnen ab dem 01.03.2023 eine erweiterte 5-Jahres-Garantie. Sie ist freiwillig und gilt für alle von Nordic Energy in Verteilerschränken verbauten Produkte.

Mit dieser 5-Jahres-Garantie erhalten Sie – neben Ihren gesetzlichen Rechten – weitere Leistungen von Nordic Energy, die Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte ergänzen oder erweitern.

Nachfolgend haben wir Ihnen die Garantiebestimmungen und die Voraussetzungen für deren Inanspruchnahme zusammengestellt:

# 1.0 Die 5-Jahres-Garantie

  1. Die 5-Jahres-Garantie ist eine freiwillige Leistung von Nordic Energy. Sie gilt für alle ab dem 01.03.2023 in Verteilerschränken verbauten Produkte.
  2. Die Haltbarkeitsgarantie bezieht sich ausschließlich auf in Verteilerschränken verbauten Produkte. Die 5-Jahres-Garantie gilt nicht für die Verteilerschränke als solche, für digitale Güter i. S. d. § 327a, Abs. (3) Satz 1 BGB oder sonstige Produkte, die Nordic Energy anbietet. Sind die Voraussetzungen erfüllt, besteht die 5-Jahres-Garantie neben Ihren gesetzlichen Ansprüchen, insbesondere Ihren Gewährleistungsansprüchen.
  3. Die 5-Jahres-Garantie besteht zudem neben etwaigen Hersteller- und/oder Produktgarantien. Für diese Hersteller- und/oder Produktgarantien hat der jeweilige Garantiegeber (z. B. der Hersteller) einzustehen. Dafür ist Nordic Energy nicht verantwortlich.

# 2.0 Die Garantiebestimmungen

  1. Unser Anspruch ist, dass wir Ihnen nur hochwertige und mangelfreie Produkte liefern. Aus diesem Grund haben wir die von uns in Verteilerschränken verbauten Produkte sorgsam ausgewählt und sind von deren einwandfreien Qualität überzeugt. Deshalb wollen wir unseren Kunden und Kundinnen auch für unseren Qualitätsanspruch über die gesetzlich geschuldeten Verpflichtungen hinaus nach den hier geregelten Bedingungen einstehen.
  2. Wir stehen dafür ein, dass alle physischen Produkte i. S. d. § 241 a Abs. 1 S. 1 BGB, die wir in den von Ihnen erworbenen Verteilerschrank einbauen, mangelfrei sind und bleiben. Diese Garantie greift, wenn innerhalb der ersten 5 (in Worten: fünf) Jahre ab Rechnungsdatum ein Mangel auftritt, gleich, ob er schon bei Übergabe vorlag oder später auftritt.
  3. Für die Bestimmung eines Mangels gilt § 434 BGB (Sachmangel) mit der Maßgabe, dass ein Mangel auch dann vorliegt, wenn dieser erst nach Gefahrenübergang auftritt (Haltbarkeitsgarantie). Demnach liegt ein Mangel vor, wenn die Sache bei Gefahrenübergang oder nach Gefahrenübergang innerhalb der Garantiezeit mangelhaft ist bzw. wird.
  4. Wenn ein Sachmangel bei Gefahrenübergang vorliegt oder innerhalb der Garantiezeit auftritt, werden wir diesen Mangel für Sie kostenlos beheben. Dies geschieht nach unserer Wahl entweder durch Beseitigung des Mangels oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache bzw. durch Austausch des mangelhaften Teils oder Teilen davon (Nacherfüllung). Nicht umfasst von der 5-Jahres-Garantie sind erforderliche Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten. Weiterhin ist Nordic Energy im Rahmen der 5-Jahres-Garantie nicht verpflichtet, dem Käufer die erforderlichen Aufwendungen für das Entfernen der mangelhaften und den Einbau oder das Anbringen der nachgebesserten oder gelieferten mangelfreien Sache zu ersetzen. Die gesetzlichen Vorschriften bleiben selbstverständlich unberührt.
  5. Die Garantie greift nur, wenn die Produkte fachmännisch (d. h. i. d. R. durch einen Fachbetrieb oder durch eine Person mit entsprechender Sachkenntnis) gemäß den produktbegleitenden Unterlagen (z. B. Montage- und Inbetriebnahmeanweisung) sowie den Planungsvorgaben und den allgemeinen Regeln der Technik installiert, montiert, eingestellt und betrieben werden. Wird in der jeweiligen Montage- und Inbetriebnahmeanweisung, die dem Produkt beiliegt, darauf hingewiesen, dass der Einbau, die Installation bzw. die Montage nur durch einen Fachbetrieb zu erfolgen hat, dann ist dies durch Sie nachzuweisen (z. B. durch Vorlage der Installationsrechnung o. Ä.). Zudem sind Sie verpflichtet, die Produkte zur Aufrechterhaltung der Garantie während der Garantiezeit fachgerecht, d. h. durch einen entsprechenden Fachbetrieb, nach der jeweiligen Montage- und Inbetriebnahmeanweisung zu warten.

# 3.0 Welche Schäden/Mängel fallen nicht unter die 5-Jahres-Garantie?

  1. Folgende Mängel sind von der Garantie ausgeschlossen:
    1. Mängel, die auf unsachgemäße Behandlung, falsche oder nicht fachgerechte Installation, Montage und/oder Inbetriebnahme oder mangelnde oder falsche Wartung zurückzuführen sind;
    2. Mängel, die außerhalb der Garantiezeit auftreten;
    3. Mängel, die außerhalb der Garantiezeit gemeldet werden;
    4. Mängel, die schuldhaft selbst verursacht wurden.
  2. Von der Garantie ebenfalls ausgenommen sind:
    1. Teile, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen (z. B. Leuchtmittel, Elektroden, Anoden, Filter, Batterien usw.) und/oder im Rahmen von Wartungsarbeiten ausgetauscht werden müssen;
    2. Schäden, die durch unsachgemäße Montage oder Verwendung entstehen;
      Glasbruch bei Solaranlagen.

# 4.0 Ihre gesetzlichen Rechte werden selbstverständlich nicht eingeschränkt!

  1. Die Garantie besteht unabhängig von Ihren gesetzlichen Ansprüchen, insbesondere Ihren (unentgeltlichen) gesetzlichen Gewährleistungsansprüchen oder anderen außervertraglichen Ansprüchen. Diese bleiben selbstverständlich vollständig erhalten und können von Ihnen nach den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen neben der Garantie jederzeit geltend gemacht werden. Sie werden durch die 5-Jahres-Garantie nicht eingeschränkt.
  2. Namen und die Anschrift des Garantiegebers lauten wie folgt:
    Nordic Energy Elektrotechnik GmbH
    vertreten durch die Geschäftsführer Michael Möller und Martin Ruthenberg
    Loog 7, D-23611 Bad Schwartau
    Telefon: +49 (0) 451 305015 – 0
    Telefax: +49 (0) 451 305015 – 99
    E-Mail: info@nordic-energy.de
    Webseite: www.nordic-energy.de
    Die Garantie bezieht sich auf alle physischen Produkte, die Nordic Energy in die von Ihnen erworbenen Verteiler verbaut.
  3. Die Garantiezeit beträgt 5 Jahre ab Rechnungsdatum.

# 5.0 Wie nehmen Sie die Garantie in Anspruch?

  1. Zur Inanspruchnahme der Garantie melden Sie den Mangel innerhalb der Garantiezeit von 5 Jahren ab Rechnungsdatum bei uns mindestens in Textform. Beschreiben Sie den Mmangel bitte aussagekräftig und belegen Sie ihn ggf. mit Fotos. Eine Rücksendung des mangelhaften Teils/Produktes zu uns nehmen Sie erst dann vor, wenn wir Sie dazu auffordern. Bitte beachten Sie, dass wir unaufgeforderte Sendungen innerhalb der Garantie nicht annehmen können.
  2. Wir prüfen den Garantiefall und geben Ihnen Bescheid, wie zu verfahren ist.
  3. Sollte noch zusätzlich die Vorlage von weiteren Nachweisen erforderlich sein, insbesondere die Vorlage von Installations-, Montage- oder Wartungsnachweisen, werden wir Sie entsprechend informieren. Diese sind dann von Ihnen vorzulegen.
  4. Die Nacherfüllung der von uns als garantiepflichtig anerkannten Mängel erfolgt in der Weise, dass wir die mangelhaften Teile nach unserer Wahl für Sie unentgeltlich instand setzen oder durch einwandfreie Teile ersetzen. Die gesetzlichen Vorschriften bleiben selbstverständlich unberührt.
  5. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über. Durch unsere Garantieleistung wird die Garantiefrist für Systemerzeugnisse weder verlängert noch erneuert.

Bad Schwartau im Februar 2023